Für unabhängige IT-Bewertungen, gutachterliche Stellungnahmen und damit verbundene Beratungsleistungen der IHR Servicemitarbeiter IT & EDV Systemhaus GmbH. Stand: 07/2026.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) — also Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Verträge über unabhängige IT-Bewertungen, gutachterliche Stellungnahmen, Zweitmeinungen, Angebots- und Vertragsprüfungen, Schadens- und Restwertbewertungen, Bestandsanalysen sowie damit verbundene Beratungsleistungen zwischen der IHR Servicemitarbeiter IT & EDV Systemhaus GmbH, Brandenburgische Str. 38, 10707 Berlin (nachfolgend „Gutachter") und dem Auftraggeber.
1.2 Ausschließlich Unternehmer (B2B)
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird nicht geschlossen.
1.3 Vorrang & Abwehrklausel
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gutachter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Gutachter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Änderung dieser AGB
Bei laufenden Geschäftsbeziehungen ist der Gutachter berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen oder eine wesentliche Störung des vertraglichen Gleichgewichts dies erfordern. Änderungen werden mit einer Frist von sechs Wochen in Textform mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 2 Gegenstand der Leistung
2.1 Leistungsarten
Der Gutachter erbringt insbesondere folgende Leistungen: unabhängige Prüfung von IT-Angeboten Dritter, IT-Zweitmeinungen zu geplanten Investitionen oder Migrationen, Bewertung von IT-Schäden (auch zur Vorlage bei Versicherungen), Prüfung von IT-Wartungs- und Dienstleistungsverträgen, Bestandsanalysen bestehender IT-Umgebungen sowie Restwertermittlungen. Der konkrete Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2.2 Werk- oder Dienstleistung
Die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme mit einem definierten, abnahmefähigen Ergebnis ist regelmäßig eine Werkleistung. Reine Beratung ohne festgelegtes Werkergebnis ist Dienstleistung. Die Einordnung ergibt sich aus dem Angebot.
2.3 Keine Rechts- oder Steuerberatung
Die Leistungen des Gutachters umfassen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der jeweiligen Berufsgesetze. Sofern die Stellungnahme rechtliche oder steuerliche Aspekte berührt, handelt es sich um eine allgemeine, technisch-wirtschaftliche Einordnung, die eine Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzt.
2.4 Einsatz von Hilfsmitteln & KI
Der Gutachter kann zur Recherche, Strukturierung und Formulierung technische Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Die fachliche Bewertung, Gewichtung und Verantwortung für das Ergebnis verbleibt stets beim Gutachter; das Ergebnis wird eigenständig geprüft. Eine Haftung für etwaige Rechte Dritter an rein maschinell erzeugten Formulierungen ist ausgeschlossen, soweit den Gutachter kein Verschulden trifft.
§ 3 Unabhängigkeit & Neutralität
3.1 Herstellerneutralität
Der Gutachter erstellt seine Bewertungen hersteller-, produkt- und anbieterneutral. Er erhält für seine Stellungnahmen keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstigen Vorteile von Herstellern, Lieferanten oder Dienstleistern, deren Angebote, Verträge oder Leistungen Gegenstand der Bewertung sind.
3.2 Offenlegung möglicher Interessenkonflikte
Sollte im Einzelfall eine geschäftliche Beziehung zu einer am Bewertungsgegenstand beteiligten Partei bestehen, legt der Gutachter dies vor Auftragsannahme offen. Der Auftraggeber entscheidet sodann, ob der Auftrag gleichwohl erteilt wird.
3.3 Keine Umsetzungspflicht, keine Umsetzungsbindung
Die Bewertung ist von der Umsetzung getrennt. Der Auftraggeber ist frei, eine empfohlene Maßnahme durch einen beliebigen Dienstleister umsetzen zu lassen. Beauftragt der Auftraggeber den Gutachter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (Systemhaus) zusätzlich mit der Umsetzung, erfolgt dies auf gesonderter vertraglicher Grundlage und lässt die Neutralität der vorangegangenen Bewertung unberührt.
§ 4 Vertragsschluss & Angebotsannahme
4.1 Ablauf
Der Auftraggeber übermittelt sein Anliegen nebst den erforderlichen Unterlagen. Der Gutachter erstellt daraufhin ein individuelles Festpreis-Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande — wahlweise über den im Angebot enthaltenen Annahme-Link (elektronisch, beweisgesichert dokumentiert) oder in Textform.
4.2 Gültigkeit des Angebots
Angebote des Gutachters sind, sofern nicht anders angegeben, ab Zugang für die im Angebot genannte Frist (regelmäßig 14 Tage) gültig. Nach Ablauf erlischt die Bindung; ein neues Angebot kann angefordert werden.
4.3 Auftragsverarbeitungsvertrag
Soweit im Rahmen der Bewertung personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird vor Beginn der Leistung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser entsteht im Bestellprozess automatisch aus den Angaben des Auftraggebers und wird beidseitig dokumentiert.
4.4 Beginn der Bearbeitung
Die Bearbeitung beginnt nach Annahme des Angebots mit dem Eingang der Zahlung (Vorkasse), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 5 Mitwirkung & Unterlagen des Auftraggebers
5.1 Vollständige, richtige Angaben
Die Qualität und Belastbarkeit einer Stellungnahme hängt unmittelbar von den überlassenen Unterlagen ab. Der Auftraggeber stellt alle für die Bewertung erforderlichen Informationen, Angebote, Verträge, Konfigurationen, Rechnungen, Fotos und sonstigen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Verantwortung für die Grundlage
Der Gutachter darf grundsätzlich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der überlassenen Angaben vertrauen und ist nicht verpflichtet, diese eigenständig zu verifizieren, sofern sich nicht offensichtliche Widersprüche aufdrängen. Beruht ein Bewertungsergebnis auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, entfällt insoweit eine Haftung des Gutachters.
5.3 Rechtmäßigkeit der Unterlagen
Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Überlassung der Unterlagen berechtigt ist und deren Prüfung keine Rechte Dritter (insbesondere Geheimhaltungs- oder Urheberrechte) verletzt. Er stellt den Gutachter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
5.4 Folgen unterlassener Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der unterbliebenen Mitwirkung. Der Gutachter behält sich eine Neukalkulation des Aufwands vor.
§ 6 Art & Grenzen der Stellungnahme
6.1 Fachliche Einschätzung, kein garantierter Erfolg
Die gutachterliche Stellungnahme ist eine begründete fachliche Einschätzung auf Basis der überlassenen Unterlagen und des zum Zeitpunkt der Erstellung anerkannten Stands der Technik. Sie stellt keine Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses dar. Insbesondere sind genannte Einspar- oder Optimierungspotenziale Prognosen, deren tatsächliche Realisierung von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Gutachters abhängt (z. B. Verhandlungsverhalten, Marktentwicklung, Umsetzungsentscheidungen).
6.2 Kein gerichtliches Sachverständigengutachten
Sofern nicht ausdrücklich als solches beauftragt und gekennzeichnet, handelt es sich bei der Stellungnahme nicht um ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Verwendung als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren liegt in der Verantwortung des Auftraggebers; eine Gewähr für die gerichtliche Verwertbarkeit wird nicht übernommen.
6.3 Zeitpunktbezug
Die Bewertung bezieht sich auf den Kenntnis- und Technikstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Spätere Änderungen (z. B. neue Herstellerfreigaben, Preisänderungen, Plattform- oder Rechtsänderungen) sind nicht Gegenstand der Stellungnahme und begründen keine Aktualisierungspflicht.
6.4 Muster-Stellungnahmen
Auf der Website bereitgestellte Muster-Stellungnahmen enthalten ausschließlich frei erfundene Beispieldaten. Sie dienen der Veranschaulichung von Aufbau und Tiefe und stellen keine Bewertung eines konkreten Sachverhalts dar.
§ 7 Verwendung & Weitergabe der Stellungnahme
7.1 Zweckbindung
Die Stellungnahme wird für den im Auftrag genannten Zweck und den Auftraggeber erstellt. Eine Verwendung für andere Zwecke oder durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Gutachters in Textform.
7.2 Weitergabe an Dritte
Gibt der Auftraggeber die Stellungnahme ganz oder auszugsweise an Dritte weiter, begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem Gutachter und dem Dritten. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Die Weitergabe in Auszügen ist nur zulässig, wenn dadurch der Sinnzusammenhang nicht verfälscht wird.
7.3 Keine Verfälschung
Die Stellungnahme darf nur unverändert und vollständig verwendet werden. Kürzungen, Ergänzungen oder sinnentstellende Zitate sind unzulässig.
§ 8 Preise, Zahlung & Verzug
8.1 Preise & Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot ausgewiesene Festpreis.
8.2 Fälligkeit
Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Die Bearbeitung beginnt mit dem Zahlungseingang (Vorkasse), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Form der Rechnungsstellung (elektronisch, auf Wunsch als XRechnung) bestimmt der Gutachter.
8.3 Zahlungsverzug
Der Auftraggeber gerät spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich werden je Mahnstufe eine Mahnpauschale von 2,50 € netto sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
8.4 Aufrechnung & Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8.5 Abschlags- & Anzahlungen
Bei umfangreichen Aufträgen kann der Gutachter eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangen; diese ist sofort fällig.
§ 9 Express- & Terminarbeiten
9.1 Geschäftszeiten
Die regulären Bearbeitungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr. Für ausdrücklich beauftragte Bearbeitung außerhalb dieser Zeiten sowie für Eilbearbeitung gelten Zuschläge auf den Nettopreis gemäß nachstehender Tabelle.
Leistung
Zuschlag
Bearbeitung außerhalb der Geschäftszeiten / Samstag
Faktor 1,5
Sonn- und Feiertage
Faktor 2,0
Express-Bearbeitung (Dringlichkeit „akut")
+ 50 %
Der jeweils gültige Express-Zuschlag wird im Angebot transparent ausgewiesen. Bei Zusammentreffen mehrerer Tatbestände werden die Zuschläge additiv berechnet.
§ 10 Fristen & Verzögerungen
10.1 Bearbeitungszeiten
Genannte Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde. Sie beginnen frühestens mit Zahlungseingang und vollständigem Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
10.2 Verschiebung
Bei Verzögerungen aus Gründen, die der Gutachter nicht zu vertreten hat — insbesondere unvollständige Mitwirkung, Ausfälle bei Drittanbietern oder höhere Gewalt — verschieben sich die Fristen entsprechend.
§ 11 Vorzeitige Beendigung
11.1 Abrechnung erbrachter Leistungen
Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne vom Gutachter zu vertretenden Grund, behält der Gutachter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 648 BGB). Es wird widerleglich vermutet, dass dem Gutachter 15 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen.
11.2 Fremdleistungen
Bereits verbindlich beauftragte Fremdleistungen werden vollständig berechnet.
§ 12 Urheber- & Nutzungsrechte
12.1 Urheberrecht
An den erstellten Stellungnahmen, Berichten, Analysen und sonstigen Werken verbleibt das Urheberrecht beim Gutachter. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
12.2 Weitergehende Rechte
Die Einräumung ausschließlicher oder übertragbarer Nutzungsrechte sowie die Herausgabe von Roh- oder Zwischenständen bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
12.3 Referenzrecht
Der Gutachter darf die Zusammenarbeit in anonymisierter Form als Referenz nennen, sofern keine vertraulichen Informationen offenbart werden und der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.
§ 13 Vertraulichkeit & Geheimhaltung
13.1 Gegenseitige Verpflichtung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
13.2 Besondere Sorgfalt bei Berufsgeheimnisträgern
Bei Auftraggebern mit besonderen Geheimhaltungspflichten (z. B. Kanzleien, Arzt- und Steuerberaterpraxen) wird der erforderliche Schutz durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie erforderlichenfalls durch eine gesonderte Vereinbarung nach § 203 StGB sichergestellt.
§ 14 Datenschutz Auftragsverarbeitung
14.1 Verarbeitung
Der Gutachter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
14.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Gutachter auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden zugreift, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen (siehe § 4.3).
14.3 Datensicherung
Die Sicherung der eigenen Daten obliegt dem Auftraggeber. Für Datenverluste, die der Gutachter nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Werkleistungen
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den nachstehenden Maßgaben. Bei einem Mangel leistet der Gutachter Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Rücktritt) zu; wegen unerheblicher Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
15.2 Rügepflicht
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Stellungnahme, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
15.3 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Stellungnahme. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die die gesetzlichen Fristen gelten.
§ 16 Haftung
16.1 Grundsatz
Der Gutachter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.3 Haftungshöchstgrenze
Die Haftung für Vermögensschäden ist im Falle des § 16.2 der Höhe nach auf das dreifache Nettohonorar des betreffenden Auftrags begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Gutachters. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des § 16.1.
16.4 Grundlage der Bewertung
Der Gutachter haftet nicht für Bewertungsergebnisse, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet überlassenen Angaben des Auftraggebers beruhen (§ 5.2), sowie nicht für die Nichtrealisierung prognostizierter Potenziale (§ 6.1).
16.5 Drittanbieter
Für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen bei Diensten Dritter (z. B. Hersteller, Cloud-Plattformen, Telekommunikationsanbieter) haftet der Gutachter nicht, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
16.6 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche nach § 16.2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Fristen des § 16.1 bleiben unberührt.
§ 17 Berufs-/Betriebshaftpflicht
Der Gutachter unterhält eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle — befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Störung länger als acht Wochen, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Geschäftssitz des Gutachters in Berlin.
19.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.3 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
19.4 Keine Verbraucherschlichtung
Der Gutachter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet; das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
19.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 07/2026 · IHR Servicemitarbeiter IT & EDV Systemhaus GmbH · Berlin und Falkensee Projekt des Systemhaus.IT