Berufsgeheimnisträger
IT-Entscheidungen, bei denen Sie haften: Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Kanzleien, Notariate, Steuerberatungen und Arztpraxen tragen die schärfsten Pflichten der deutschen Wirtschaft: Berufsgeheimnis, Aufbewahrung, Verfügbarkeit, DSGVO. Zugleich sind sie ihren IT-Dienstleistern am stärksten ausgeliefert — kaum ein Berufsträger kann eine Empfehlung fachlich gegenprüfen. Genau diese Lücke schließen wir: als unabhängige technische Instanz, die nichts verkauft außer ihrer Einschätzung, mit automatischem AVV vor jeder Bearbeitung.
Abschnitt 1
Typische Prüffälle aus Kanzlei und Praxis
- Angebot für Kanzleisoftware-Umstellung oder Praxisverwaltungssystem: Dimensionierung, Migrationsrisiken und Vertragsbindung vor der Unterschrift bewertet
- Wartungsvertrag des Praxis-IT-Betreuers: Leistungsumfang gegen tatsächliche Pflichten (Updates, Backup-Kontrolle, TI-Betrieb) geprüft
- Telematikinfrastruktur und E-Rezept: Ist die vorgeschlagene Anbindung angemessen dimensioniert und marktgerecht bepreist?
- Backup und Notfallkonzept: Wird das Backup wirklich getestet — und wäre die Kanzlei nach einem Ausfall arbeitsfähig?
- Dienstleisterwechsel: Bestandsaufnahme so dokumentiert, dass der neue Betreuer nahtlos und ohne Abhängigkeitslücke übernimmt
Abschnitt 2
Vertraulichkeit als Arbeitsgrundlage
Vor jeder Bearbeitung entsteht automatisch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO — elektronisch bestätigt, revisionssicher dokumentiert. Alle Daten bleiben auf Servern in deutschen Rechenzentren, ohne US-Dienste, ohne Tracking. Für Berufsgeheimnisträger ist das keine Kür, sondern die Voraussetzung, uns überhaupt beauftragen zu dürfen.
Abschnitt 3
Warum eine Praxis- oder Kanzleibewertung besonders lohnt
IT-Anbieter kalkulieren bei Berufsträgern traditionell selbstbewusst — die Zahlungsfähigkeit ist bekannt, die Vergleichsmöglichkeit gering. Unsere Prüfberichte holen die Verhandlung auf Marktniveau zurück: mit Positionsbewertungen aus der realen Betreuung von Kanzleien und Praxen in Berlin und Brandenburg, nicht aus Preislisten.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zu diesem Thema
Dürfen wir als Kanzlei Ihnen überhaupt Unterlagen mit Mandatsbezug übergeben?
Für die Bewertung benötigen wir in aller Regel keine Mandats- oder Patienteninhalte — Angebote, Verträge, Systemübersichten und Konfigurationen genügen. Wo Systemzugriffe nötig sind, regelt der automatisch geschlossene AVV die Verarbeitung; zusätzliche Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen wir auf Wunsch.
Können Sie beurteilen, ob unser IT-Betreuer die Anforderungen für Berufsträger erfüllt?
Ja — wir prüfen die tatsächliche Umsetzung: getestete Backups, Update-Stand, Zugriffskonzepte, dokumentierte Verfahren und die Frage, ob der Wartungsvertrag die Pflichten abdeckt, für die Sie haften. Das Ergebnis ist eine schriftliche Stellungnahme mit klaren Nachbesserungspunkten.
Wir haben ein Angebot für die TI-Anbindung — ist der Preis normal?
Genau solche Angebote prüfen wir laufend. TI-Komponenten und -Pauschalen haben enge marktübliche Korridore; Abweichungen nach oben sind schnell identifiziert und mit Vergleichswerten belegt — Ihre Grundlage für die Nachverhandlung.
Was kostet die Prüfung für eine Praxis oder Kanzlei typischer Größe?
Eine Angebots- oder Vertragsprüfung liegt meist bei 2–4 Stunden à 199,95 € zzgl. MwSt. Eine vollständige Bestandsanalyse einer Praxis mit 5–15 Arbeitsplätzen etwa bei einem Arbeitstag. Vor Beauftragung erhalten Sie immer eine konkrete Aufwandsschätzung.
Übernehmen Sie danach auch die IT-Betreuung?
Nur wenn Sie das ausdrücklich wollen — hinter unseren Bewertungen steht ein IT-Systemhaus mit Erfahrung in Kanzlei- und Praxisumgebungen. Der Prüfbericht ist aber bewusst so geschrieben, dass jeder qualifizierte Betreuer damit arbeiten kann; eine Verpflichtung entsteht nie.
Verantwortung trägt, wer unterschreibt.
Lassen Sie die Entscheidung vorher unabhängig prüfen — Anfrage mit automatischem AVV in fünf Minuten.